EU-U.S.-Privacy Shield – Die Absprache zum Schutz von personenbezogenen Daten wurde erneut aufgrund von Überwachungsängsten für nichtig erklärt.
Das EU-U.S.-Privacy Shield wurde vom US-Handelsministerium entworfen und von der Europäischen Kommission 2016 dem Datenschutzniveau der EU als angemessen festgestellt. Er sollte Unternehmen jenseits des Atlantiks eine Struktur zu Verfügung stellen, um dem Schutz personenbezogener Daten gerecht zu werden – zum zweiten Mal. Bis 2015 konnten sich Unternehmen nämlich auf das Safe-Harbor-Abkommen beziehen.
Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass der Mechanismus keinen angemessenen Schutz für europäische Bürger bietet. Diese Entscheidung würde den Datentransfer zwischen der EU und den Vereinigten Staaten sofort stoppen und in vielen Fällen unterbinden.
Der Grund für das Aus des EU-US Privacy Shield
Grund für den Stopp des Privacy Shield ist, dass US-Sicherheitsbehörden zu viele Befugnisse haben, auf die Daten zuzugreifen. Zum einen beschränke sich der Zugriff nicht auf das „zwingend erforderliche Maß“. Zum anderen steht Betroffenen in Drittländern ein wirksamer Rechtsbehelf gegen Grundrechtseingriffe zu. Dadurch können Betroffene ihre Daten vor staatlichen Zugriffen schützen. Das kann in diesem Fall nicht garantiert werden.
Beim Identitätsmanagement ist die Sicherstellung der EU-DSGVO Konformität enorm wichtig. Hier handelt es sich um die digitalen Identitäten der Nutzer.
Als deutsches Cloud Identity und Access Management bleiben die personenbezogenen Daten Ihrer Nutzer hier in Deutschland.
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